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   BGH, 07.03.1979 - 2 StR 798/78   

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https://dejure.org/1979,6058
BGH, 07.03.1979 - 2 StR 798/78 (https://dejure.org/1979,6058)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1979 - 2 StR 798/78 (https://dejure.org/1979,6058)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1979 - 2 StR 798/78 (https://dejure.org/1979,6058)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verweisung auf andere Urteile hinsichtlich der Bestimmung der Schuldfähigkeit eines Angeklagten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - 2 StR 798/78
    Dem Senat erschien es angebracht, die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten (BGHSt 14, 30).
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 61/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.03.1979 - 2 StR 798/78
    Eine solche Verweisung ist unstatthaft und nicht geeignet, eigene Feststellungen der Strafkammer und ihre Wiedergabe in den Urteilsgründen zu ersetzen (vgl. BGH JR 1956, 307; BGH LM Nr. 3 und Nr. 19 zu § 267 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Besondere Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, der Angeklagte habe geglaubt, nunmehr ohne weiteres unmittelbar zur Tat schreiten zu können (vgl. BGH, Urt. vom 7. März 1979 - 2 StR 798/78), hat das Landgericht bisher nicht festgestellt.
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an das Reichsgericht die Bezugnahme oder Verweisung auf vorangegangene Urteile desselben Verfahrens dann als sachlichrechtlichen Mangel angesehen, wenn hierdurch aufgehobene, also nicht mehr existente Feststellungen in die Urteilsgründe einbezogen worden sind (RG JW 1934, 44 Nr. 21; RG JW 1938, 1814 Nr. 20; RG HRR 1942 Nr. 746; BGH, U. v. 13.4.1956 - 2 StR 61/56 - LM Nr. 4 zu § 352 StPO;B. v. 17.12.1971 - 2 StR 522/71 - BGHSt 24, 274;B. v. 30.4.1976 - 5 StR 272/76;B. v. 4.6.1976 - 2 StR 247/76;B. v. 13.9.1976 - 3 StR 331/76;U. v. 7.3.1979 - 2 StR 798/78;B. v. 27.11.1979 - 5 StR 722/79;B. v. 25.3.1980 - 1 StR 125/80;B. v. 6.5.1980 - 5 StR 217/80;B. v. 30.9.1980 - 1 StR 421/80;B. v. 13.1.1981 - 1 StR 825/80;B. v. 23.6.1981 - 5 StR 266/81).
  • OLG Rostock, 01.03.2019 - 20 RR 6/19

    Versuchter Ladendiebstahl: Unmittelbares Ansetzen bei Verstecken des Diebesguts

    So war der Zugriff in der Textilabteilung mit einem wesentlich geringeren Entdeckungsrisiko verbunden, was eine konkrete Gefahr für das Diebesgut begründete (vgl. dazu LG Potsdam, Urteil vom 06.10.2005, Az. 26 Ns 142/05, Rn. 59, juris, vgl. auch Schönke/Schröder/Eser/Bosch, a.a.O., § 22 Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, 2 StR 798/78, nicht veröffentlicht, wonach der Versuch eines sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB schon dann vorliegt, wenn das Kind bereits auf dem Weg zum Tatort aus seiner gewohnten geschützten Umgebung herausgelöst wird).
  • OLG Rostock, 01.03.2019 - 1 Ss 3/19

    Tatausführung vor Kassenbereich kein vollendeter Diebstahl

    So war der Zugriff in der Textilabteilung mit einem wesentlich geringeren Entdeckungsrisiko verbunden, was eine konkrete Gefahr für das Diebesgut begründete (vgl. dazu LG Potsdam, Urteil vom 06.10.2005, Az. 26 Ns 142/05, Rn. 59, juris, vgl. auch Schönke/Schröder/Eser/Bosch, a.a.O., § 22 Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, 2 StR 798/78, nicht veröffentlicht, wonach der Versuch eines sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB schon dann vorliegt, wenn das Kind bereits auf dem Weg zum Tatort aus seiner gewohnten geschützten Umgebung herausgelöst wird).
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